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Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung – WpI-AnzV

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(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 25 - 27)

(Anzeige nach § 64 Absatz 1 Nummer 11, § 65 Absatz 2 Nummer 1 oder § 67 Absatz 2 Satz 2
des Wertpapierinstitutsgesetzes)

Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
Ident-Nummer
des Wertpapierinstituts
Wird von der Behörde ausgefüllt

1. Angaben zum Anzeigepflichtigen
 Wertpapierinstitut      Investmentholdinggesellschaft
Firma
(laut Registereintragung)
Sitz mit PLZ
BAK-Nummer

2. Anzeige
 Einzelanzeige       Sammelanzeige (Das ist Teilanzeige Nummer __ von insgesamt __ Teilanzeigen.)
Datum der Wirksamkeit/Stichtag
2.1 Art der Anzeige  Bedeutende Beteiligung (§ 64 Absatz 1 Nummer 11, § 65 Absatz 2 Nummer 1 WpIG)
 Nachgeordnete Unternehmen von Investmentholdinggesellschaften (§ 67 Absatz 2 Satz 2 WpIG)
2.2 Anlass der Anzeige  Entstehen  Veränderung  Beendigung
einer bedeutenden Beteiligung
2.3 Beteiligungsunternehmen
Firma und Rechtsform
(laut Registereintragung)
Sitz mit PLZ
Sitzstaat
Ident-Nummer
(falls bekannt)
Register-Nummer/Amtsgericht3 LEI Wirtschaftszweig Servicenummer

3. Angaben zu den Beteiligungsquoten ,
(wird durch die Bundesbank
ausgefüllt)

Ident-Nummer des
Beteiligungsunternehmens
Firma, Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit
PLZ und Sitzstaat; Register-Nummer/Amtsgericht, LEI; Wirtschaftszweig;
Ident-Nummer (falls bekannt);
Servicenummer
Kapitalanteil Kapital
des Unter-
nehmens
Tsd. Euro
Stimm-
rechts-
an-
teil10, 
in
Prozent
Verhältnis
zum
Wert-
papier-
institut
% Nenn-
wert
Tsd. Euro
Buchwert
Tsd. Euro
(wird durch die Bundesbank
ausgefüllt)

Ident-Nummer des
Beteiligungsunternehmens
Firma9, Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit
PLZ und Sitzstaat; Register-Nummer/Amtsgericht, LEI; Wirtschaftszweig;
Ident-Nummer (falls bekannt);
Servicenummer
Kapitalanteil10 Kapital
des Unter-
nehmens11
Tsd. Euro
Stimm-
rechts-
an-
teil10, 12
in
Prozent
Verhältnis
zum
Wert-
papier-
institut13
% Nenn-
wert14
Tsd. Euro
Buchwert
Tsd. Euro
Das Wertpapierinstitut hält an dem Beteiligungsunternehmen unter Nummer 2.3 eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von __ Prozent.

4. Weitere Angaben
4.1 Nur auszufüllen bei der Anzeige bedeutender Beteiligungen, wenn weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden
 Auf die Geschäftsführung des unter Nummer 2.3 aufgeführten Unternehmens kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.
4.2 Nur auszufüllen, wenn das Beteiligungsunternehmen ein nachgeordnetes Unternehmen ist
Wird das Unternehmen durch den Erwerb Teil einer Gruppe?
 Nein.  Ja. Bitte geben Sie an, um welche Gruppe es sich handelt:
4.3 Nur auszufüllen, wenn das Beteiligungsunternehmen kein Unternehmen der Finanzbranche ist
Unterliegt die Beteiligung den Ausnahmen nach Artikel 10 Absatz 3 oder Artikel 10 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR)?
 Ja.  Nein.  Teilweise.
Nach Berücksichtigung der Ausnahmen verbleibt eine Beteiligung in Höhe von ____ Euro.

5. Besondere Bemerkungen

6. Kontakt für Rückfragen
Name
Telefon-Nummer
E-Mail

7. Unterschrift

Ort/Datum eigenhändige Unterschrift

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26